Unverfallbarkeit von Anwartschaften: Was müssen Arbeitnehmer wissen?

Unverfallbarkeit von Anwartschaften: Was müssen Arbeitnehmer wissen?

Dr. Sven Jürgens

1/3/20251 min read

a man riding a skateboard down the side of a ramp
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Die Frage der Unverfallbarkeit von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung ist zentral, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln oder das Arbeitsverhältnis beendet wird. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt, wann Anwartschaften unverfallbar werden und welche Unterschiede zwischen gesetzlicher und vertraglicher Unverfallbarkeit bestehen.

Gesetzliche Unverfallbarkeit: Gemäß § 1b BetrAVG tritt die gesetzliche Unverfallbarkeit ein, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines Ausscheidens mindestens 21 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre bestanden hat. Die erworbenen Ansprüche bleiben dann auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Vertragliche Unverfallbarkeit: Neben der gesetzlichen Unverfallbarkeit können Unternehmen durch freiwillige Vereinbarungen eine vertragliche Unverfallbarkeit gewähren. Diese bietet in der Regel günstigere Bedingungen für Arbeitnehmer, wie kürzere Wartezeiten oder geringere Altersgrenzen.

Urteil des BAG zur Unverfallbarkeit (Az. 3 AZR 669/16): Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die gesetzliche Unverfallbarkeit auch dann gilt, wenn der Arbeitnehmer durch eine arbeitgeberseitige Kündigung ausscheidet. Arbeitgeber können sich nicht durch Kündigung ihrer Verpflichtung entziehen.

Praxisbeispiel: Frau Weber arbeitete fünf Jahre lang bei einem Unternehmen, das eine Direktzusage zur Altersvorsorge erteilt hatte. Nach ihrem Ausscheiden wollte der Arbeitgeber die Anwartschaften nicht anerkennen, da Frau Weber die Rentenaltersgrenze noch nicht erreicht hatte. Aufgrund der gesetzlichen Unverfallbarkeit konnte Frau Weber ihre Ansprüche dennoch erfolgreich geltend machen.

Die Unverfallbarkeit ist ein zentraler Schutzmechanismus für Arbeitnehmer. Sie gewährleistet, dass erarbeitete Anwartschaften nicht durch einen Arbeitgeberwechsel verloren gehen. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte hierzu kennen und bei Unsicherheiten rechtlichen Beistand suchen.