
Pensionssicherungsverein
Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Pensionssicherungsverein (PSVaG)
Pensionssicherungsverein
Willkommen bei Dr. Sven Jürgens – Ihr Experte für Betriebsrentenrecht und Pensionssicherungsverein (PSV)
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht | Fachanwalt für Versicherungsrecht | Experte für betriebliche Altersversorgung | Mediator
Warum ist der Pensionssicherungsverein (PSV) wichtig?
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein essenzieller Bestandteil der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern. Doch was passiert, wenn ein Unternehmen insolvent wird? Hier kommt der Pensionssicherungsverein (PSV) ins Spiel. Der PSV ist ein gesetzlicher Träger, der die Versorgung der Betriebsrentner und Anwärter bei Insolvenz des Arbeitgebers sichert.
Laut § 7 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) müssen Arbeitgeber, die eine betriebliche Altersversorgung über Direktzusagen oder Unterstützungskassen finanzieren, Beiträge an den PSV leisten. Dieser Schutzmechanismus stellt sicher, dass Betriebsrenten auch dann ausgezahlt werden, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Typische Fragestellungen zum PSV
1. Wer ist beitragspflichtig?
Welche Unternehmen müssen Beiträge leisten?
Gibt es Ausnahmen von der Beitragspflicht?
2. Wie wird die Beitragshöhe berechnet?
Welche Bemessungsgrundlagen gelten?
Wie wirken sich unterschiedliche Zusagearten auf die Beiträge aus?
3. Was passiert im Insolvenzfall?
Welche Rechte haben Betriebsrentner?
Welche Pflichten hat der Insolvenzverwalter?
4. Welche Herausforderungen ergeben sich für Arbeitgeber und Betriebsrentner?
Wie können Unternehmen Beitragsrisiken minimieren?
Welche rechtlichen Schritte stehen Betriebsrentnern offen, wenn die Zahlungen nicht gesichert scheinen?
Meine Dienstleistungen als Ihr Rechtsanwalt
Ich bin Dr. Sven Jürgens, geboren 1968, und seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt tätig. Mein Schwerpunkt liegt seit 2011 auf der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere im Bereich des Pensionssicherungsvereins. Ich vertrete sowohl Unternehmer als auch Betriebsrentner, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen rechtlichen Fragen rund um den PSV. Dabei biete ich Ihnen:
Beratung von Unternehmen:
Optimierung der Beitragsstruktur
Prüfung der Beitragspflicht
Beratung zur Insolvenzvorsorge
Unterstützung von Betriebsrentnern:
Durchsetzung von Ansprüchen gegen den PSV
Klärung von Rechtsfragen zur Höhe der Rentenansprüche
Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmern:
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zur bAV
Schutz der Arbeitnehmerrechte bei Arbeitgeberinsolvenz
Gesetzliche Grundlagen – Ein Überblick
§ 7 BetrAVG – Insolvenzsicherung:
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre betriebliche Altersversorgung durch Beiträge an den PSV zu sichern. Dieser Schutz umfasst Direktzusagen und Leistungen aus Unterstützungskassen.
§ 14 BetrAVG – Haftung des Arbeitgebers:
Arbeitgeber haften für unzureichende Beitragszahlungen an den PSV. Dies gilt auch bei fahrlässiger Unterlassung.
Insolvenzordnung (InsO):
Bei einer Unternehmensinsolvenz regelt die InsO, welche Rechte und Pflichten im Hinblick auf Betriebsrenten bestehen.
Warum sollten Sie mich beauftragen?
Mit meiner langjährigen Erfahrung und Spezialisierung im Betriebsrentenrecht biete ich Ihnen fundierte juristische Beratung und praxisnahe Lösungen. Als Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht sowie als Experte für betriebliche Altersversorgung bin ich Ihr kompetenter Partner bei allen Fragen rund um den Pensionssicherungsverein.
Ihre Vorteile:
Über 25 Jahre Berufserfahrung
Spezialisierte Expertise im Betriebsrentenrecht
Individuelle und praxisorientierte Beratung
Bundesweite Vertretung
Ob als Unternehmer, Betriebsrentner oder Betriebsrat – mit meiner Unterstützung sind Sie bei allen Fragen rund um den Pensionssicherungsverein und die betriebliche Altersversorgung bestens beraten. Vertrauen Sie auf meine Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Anliegen lösen.
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Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Anliegen mit einem erfahrenen Experten zu klären.


Dr. Sven Jürgens
Rechtsanwalt
Experte für betriebliche Altersversorgung
★★★★★
4,9 von 5 Sternen bei anwalt.de