Betriebliche Altersversorgung – Ihre Absicherung im Alter
Die Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Bestandteil der finanziellen Vorsorge und bietet Arbeitnehmern eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Sie wird häufig als „zweite Säule“ der Altersvorsorge bezeichnet und ermöglicht es, den Lebensstandard im Ruhestand besser abzusichern.
Was ist Betriebliche Altersversorgung?
Die bAV ist eine Leistung des Arbeitgebers, die Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung garantiert. Sie kann entweder freiwillig durch den Arbeitgeber gewährt oder durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder gesetzliche Regelungen festgelegt werden. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Wie funktioniert die Betriebliche Altersversorgung?
Die bAV kann über verschiedene Durchführungswege organisiert werden, darunter:
Direktzusagen (Pensionszusagen): Der Arbeitgeber sagt die Zahlung der Versorgungsleistungen direkt zu.
Pensionskassen und Pensionsfonds: Institutionen, die für die Abwicklung der Altersvorsorge eingerichtet sind.
Direktversicherungen: Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung ab.
Unterstützungskassen: Einrichtungen, die die Versorgungsleistungen finanzieren.
Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch den Arbeitgeber, zunehmend aber auch durch eine sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttogehalts, der steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt wird.
Vorteile der Betrieblichen Altersversorgung
Die bAV bietet Vorteile für beide Seiten:
Für Arbeitnehmer:
Zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter.
Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vergünstigungen bei der Entgeltumwandlung.
Absicherung für den Fall von Invalidität oder für Hinterbliebene.
Für Arbeitgeber:
Stärkung der Mitarbeiterbindung und Motivation.
Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt durch ein attraktives Angebot.
Steuerliche Vorteile bei der Finanzierung.
Ihre Rechte in der Betrieblichen Altersversorgung
Das Betriebsrentengesetz schützt Arbeitnehmer durch wichtige Regelungen:
Unverfallbarkeit von Ansprüchen: Nach bestimmten Fristen behalten Arbeitnehmer ihre bAV-Ansprüche, auch wenn sie das Unternehmen verlassen.
Mitbestimmungsrechte: Betriebsräte haben ein Mitspracherecht bei der Einführung und Gestaltung der bAV.
Informationspflichten: Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter umfassend über die bAV informieren.
Meine Expertise in der Betrieblichen Altersversorgung
Ich bin Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um die bAV. Ob es um die rechtssichere Einführung eines bAV-Systems, die Durchsetzung von Betriebsrentenansprüchen oder die Beratung bei Änderungen bestehender Regelungen geht – wir unterstützen Arbeitnehmer, Betriebsrentner, Arbeitgeber und Betriebsräte mit unserer langjährigen Erfahrung.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Betriebsrentenrecht und sichern Sie sich Ihre Rechte in der Betrieblichen Altersversorgung!