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Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG

Bis zu +15% mehr Betriebsrente in drei Jahren erhalten. Erfahren Sie hier, wie das geht.

Anpassung von Betriebsrenten gem. § 16 BetrAVG

Willkommen bei Dr. Sven Jürgens – Ihrem Experten für Betriebsrentenrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Experte für betriebliche Altersversorgung bin ich Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Anpassungsprüfung von Betriebsrenten gemäß § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Seit über 25 Jahren bin ich als Rechtsanwalt tätig und berate sowohl Unternehmer als auch Betriebsrentner, Arbeitnehmer und Betriebsräte in Berlin und bundesweit.

Was ist die Anpassungsprüfung gemäß § 16 BetrAVG?

Gemäß § 16 BetrAVG sind Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, ob und in welchem Umfang Betriebsrenten an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden müssen. Ziel ist es, den Kaufkraftverlust der Betriebsrentner durch die Inflation auszugleichen und eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Gesetzliche Grundlage:

§ 16 BetrAVG Abs. 1: Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und darüber nach billigem Ermessen zu entscheiden.

Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter:

  • Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

  • Die Interessen der Betriebsrentner.

  • Der allgemeine Kaufkraftverlust.

Welche Herausforderungen ergeben sich?

Die Anpassungsprüfung wirft oft komplexe rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf, beispielsweise:

  • Für Arbeitgeber: Welche Nachweise zur wirtschaftlichen Lage sind erforderlich, um Anpassungen zu begründen oder abzulehnen?

  • Für Betriebsrentner: Wie kann die Angemessenheit der Anpassung überprüft werden?

  • Für Betriebsräte: Wie können Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Anpassungsprüfung geltend gemacht werden?

Hier komme ich ins Spiel, um Ihnen klare Antworten und eine fundierte rechtliche Beratung zu bieten.

Mein Beratungsangebot

Rechtsberatung für Arbeitgeber

Ich unterstütze Unternehmen bei der rechtssicheren Durchführung der Anpassungsprüfung, einschließlich:

  • Erstellung von Prüfberichten.

  • Abwehr unberechtigter Forderungen.

  • Vertretung in Verhandlungen mit Betriebsräten und Betriebsrentnern.

Unterstützung für Betriebsrentner

Als Betriebsrentner haben Sie das Recht auf eine nachvollziehbare Begründung der Anpassungsentscheidung. Ich helfe Ihnen bei:

  • Überprüfung der Anpassungsentscheidung.

  • Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

  • Klärung von Fragen zur Höhe und Berechnung Ihrer Betriebsrente.

Beratung von Betriebsräten

Ich berate Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte, insbesondere:

  • Information über wirtschaftliche Daten des Unternehmens.

  • Verhandlung über Anpassungsregelungen.

Warum Sie sich für mich entscheiden sollten

  • Langjährige Erfahrung: Seit 1997 als Rechtsanwalt und seit 2011 als Experte für betriebliche Altersversorgung tätig.

  • Fachliche Expertise: Fachanwaltstitel im Arbeits- und Versicherungsrecht sowie umfassende Kenntnisse im Betriebsrentenrecht.

  • Persönlicher Einsatz: Ich setze mich mit Höchstmaß an Engagement für Ihre Interessen ein.

  • Bundesweite Vertretung: Unabhängig von Ihrem Standort bin ich für Sie da.

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Kontaktieren Sie mich noch heute

Lassen Sie uns Ihre Fragen zur Anpassungsprüfung klären und die beste Lösung für Ihre Situation finden. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Dr. Sven Jürgens

Rechtsanwalt

Experte für betriebliche Altersversorgung

★★★★★

4,9 von 5 Sternen bei anwalt.de