an abstract photo of a curved building with a blue sky in the background

Arbeitsrechtliche Regelungen

Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen und Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.

Arbeitsrecht

Betriebliche Altersversorgung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

Willkommen bei Dr. Sven Jürgens – Ihr Experte für betriebliche Altersversorgung

Ich bin Dr. Sven Jürgens, geboren 1968, zugelassener Rechtsanwalt seit 1997 und spezialisiert auf Arbeitsrecht, Versicherungsrecht sowie die betriebliche Altersversorgung. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2002) und Versicherungsrecht (seit 2009) sowie Mediator (seit 2013) verfüge ich über eine umfassende Expertise, die Ihnen bei der Lösung komplexer rechtlicher Fragestellungen in der betrieblichen Altersversorgung zur Seite steht.

Ob Sie als Unternehmer, Betriebsrentner, Arbeitnehmer oder Betriebsrat handeln – ich biete Ihnen fundierte Beratung und rechtliche Vertretung in allen Fragen des Betriebsrentenrechts, sowohl in Berlin als auch bundesweit.

Betriebliche Altersversorgung: Grundlagen und gesetzliche Regelungen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bildet eine der wichtigsten Säulen der Altersvorsorge in Deutschland. Sie wird durch den Arbeitgeber organisiert und finanziert und basiert auf gesetzlichen Regelungen, die vor allem im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verankert sind. Ziel ist es, Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter zu bieten.

Gesetzliche Voraussetzungen der betrieblichen Altersversorgung

1. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung:

Nach §1a BetrAVG haben Arbeitnehmer seit 2002 einen Anspruch darauf, Teile ihres Bruttogehalts in betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Durchführungsform der bAV anzubieten.

2. Durchführungswege:

Die bAV kann über folgende fünf Durchführungswege erfolgen:

  • Direktzusage

  • Unterstützungskasse

  • Pensionskasse

  • Direktversicherung

  • Pensionsfonds

3. Unverfallbarkeit von Anwartschaften:

Gemäß §1b BetrAVG sind Betriebsrentenansprüche unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer mindestens drei Jahre im Unternehmen beschäftigt war und das 21. Lebensjahr vollendet hat.

4. Arbeitgeberzuschüsse:

Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Entgeltumwandlungen 15 % des umgewandelten Beitrags als Zuschuss zu leisten, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen (§1a Abs. 1a BetrAVG).

Herausforderungen und Fragestellungen in der Praxis

Die betriebliche Altersversorgung ist ein komplexes Rechtsgebiet, das zahlreiche Fragestellungen mit sich bringt:

Für Arbeitgeber
  • Wie gestalte ich eine rechtssichere Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung?

  • Welche Durchführungswege sind für mein Unternehmen geeignet?

  • Wie gehe ich mit Haftungsfragen um?

Für Arbeitnehmer und Betriebsrentner
  • Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung?

  • Wie sichere ich meine Betriebsrentenansprüche bei einem Arbeitgeberwechsel oder im Insolvenzfall?

  • Welche Ansprüche bestehen nach der Pensionierung?

Für Betriebsräte
  • Welche Mitbestimmungsrechte habe ich gemäß §87 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)?

  • Wie können Betriebsvereinbarungen ausgestaltet werden, um die Interessen der Arbeitnehmer zu wahren?

Mein Leistungsangebot

Als Ihr Ansprechpartner biete ich Ihnen:

  • Beratung und Vertretung von Arbeitgebern

  • Entwicklung und Überprüfung von Versorgungssystemen

  • Beratung bei der Wahl geeigneter Durchführungswege

  • Vertretung bei rechtlichen Streitigkeiten mit Arbeitnehmern oder externen Versorgungsträgern

Unterstützung von Betriebsrentnern und Arbeitnehmern

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus der bAV

  • Prüfung von Betriebsrentenanpassungen gemäß §16 BetrAVG

  • Beratung zu Übertragbarkeit und Abfindungsmöglichkeiten

Begleitung von Betriebsräten

  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

  • Schulungen und Workshops zu bAV-Themen

Warum Dr. Sven Jürgens?

Mit über 25 Jahren Erfahrung in der anwaltlichen Praxis und fundierter Spezialisierung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung biete ich Ihnen:

  • Expertenwissen: Als Fachanwalt für Arbeits- und Versicherungsrecht kenne ich die rechtlichen Feinheiten der bAV.

  • Bundesweite Tätigkeit: Egal, wo Sie sich befinden – ich stehe Ihnen zur Verfügung.

  • Praktische Lösungen: Mein Ziel ist es, rechtliche Probleme effizient zu lösen und nachhaltige Vereinbarungen zu schaffen.

an abstract photo of a curved building with a blue sky in the background

Kontaktieren Sie mich

Nutzen Sie die Gelegenheit, von meiner Expertise zu profitieren. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam an einer Lösung arbeiten.

Dr. Sven Jürgens – Ihr Experte für betriebliche Altersversorgung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

Dr. Sven Jürgens

Rechtsanwalt

Experte für betriebliche Altersversorgung

★★★★★

4,9 von 5 Sternen bei anwalt.de