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Betriebsvereinbarungen

Begleitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen sowie Vertretung in Einigungsstellenverfahren

Mitbestimmung des Betriebsrats - Betriebsvereinbarungen zu betrieblicher Altersversorgung

Dr. Sven Jürgens: Ihr Experte für Betriebsrentenrecht und betriebliche Mitbestimmung

Willkommen auf der Informationsseite von Dr. Sven Jürgens, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht, Experte für betriebliche Altersversorgung und Mediator. Seit über 25 Jahren stehe ich Unternehmern, Betriebsräten, Arbeitnehmern und Betriebsrentnern mit fundiertem Fachwissen zur Seite, um gemeinsam rechtliche Herausforderungen zu lösen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Was ist betriebliche Mitbestimmung bei der Betriebsrente?

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern und ein Schlüsselinstrument für Arbeitgeber, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Dabei gibt es gesetzliche Regelungen und Mitbestimmungsrechte, die eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten erfordern.

Gesetzliche Grundlagen

1. Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Das BetrAVG regelt die Durchführung, Finanzierung und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung. Besonders wichtig ist die Sicherung von Anwartschaften und laufenden Leistungen.

2. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung ein Mitbestimmungsrecht, insbesondere bei der Gestaltung von Durchführungswegen (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).

3. Arbeitsrechtliche Grundsätze: Entscheidungen zu Änderungen oder Einführung von Betriebsrenten müssen mit den Arbeitnehmerrechten in Einklang stehen.

Wichtige Fragestellungen:

  • Welche Durchführungswege der Betriebsrente sind für den Betrieb am geeignetsten?

  • Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Betriebsrentengesetz?

  • Wie wirken sich Änderungen in der Unternehmensstruktur auf bestehende Betriebsrenten aus?

  • Wie können Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Ausgestaltung oder Anpassung von Betriebsrenten gelöst werden?

Ihre Vorteile durch professionelle Beratung

Unternehmer:

Als Arbeitgeber stehen Sie vor der Herausforderung, wirtschaftliche Effizienz mit sozialer Verantwortung zu verbinden. Ich unterstütze Sie dabei:

  • Rechtssichere Gestaltung von Betriebsrentensystemen.

  • Optimierung bestehender Modelle zur Kostenersparnis.

  • Vermeidung rechtlicher Risiken durch kompetente Beratung und Vertragsprüfung.

Betriebsräte:

Für Betriebsräte ist es essenziell, die Interessen der Belegschaft zu wahren. Ich biete Ihnen:

  • Umfassende Beratung zur Wahrnehmung Ihrer Mitbestimmungsrechte.

  • Verhandlungssicherheit bei Gesprächen mit der Unternehmensleitung.

  • Rechtliche Unterstützung bei Konflikten und Streitigkeiten.

Arbeitnehmer und Betriebsrentner:

Für Arbeitnehmer und Betriebsrentner helfe ich:

  • Ihre Ansprüche aus bestehenden Betriebsrenten durchzusetzen.

  • Klarheit über die rechtliche Situation bei Unternehmensänderungen zu schaffen.

Warum Dr. Sven Jürgens?

Erfahrung und Expertise:

  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 1997.

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2002) und Versicherungsrecht (seit 2009).

  • Experte für betriebliche Altersversorgung seit 2011.

  • Mediator seit 2013 – für die Lösung auch komplexer Konflikte.

Mandantenorientierung:

Ich lege großen Wert auf individuelle Lösungen und eine transparente Zusammenarbeit. Mein Ziel ist es, Ihnen praxisnahe und rechtssichere Strategien an die Hand zu geben.

Bundesweite Tätigkeit:

Ob in Berlin oder deutschlandweit – ich bin für Sie da.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wann hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Betriebsrente?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung, Änderung oder Abschaffung von Betriebsrentenmodellen sowie bei Fragen zur Durchführungsweise (§ 87 BetrVG).

2. Welche Durchführungswege gibt es für die Betriebsrente?

Die gängigen Durchführungswege sind Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und Unterstützungskasse.

3. Kann die Betriebsrente gekürzt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Anpassungen erfolgen, beispielsweise bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Unternehmens (§ 16 BetrAVG). Eine rechtliche Prüfung ist jedoch unabdingbar.

Mit meiner Unterstützung lösen wir gemeinsam Ihre Herausforderungen im Betriebsrentenrecht. Zögern Sie nicht – nehmen Sie noch heute Kontakt auf!

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Kontaktieren Sie mich noch heute

Persönliche Beratung

Nutzen Sie die Chance, Ihre rechtlichen Fragen mit einem erfahrenen Anwalt zu klären. Ob als Unternehmer, Betriebsrat oder Arbeitnehmer – ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Betriebsrentenrecht und betriebliche Mitbestimmung.

Dr. Sven Jürgens

Rechtsanwalt

Experte für betriebliche Altersversorgung

★★★★★

4,9 von 5 Sternen bei anwalt.de

Jetzt Kontakt aufnehmen und die Weichen für eine sichere und zukunftsorientierte betriebliche Altersversorgung stellen!

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