Einleitung in die betriebliche Altersversorgung
Einleitung in die betriebliche Altersversorgung


Einleitung in die betriebliche Altersversorgung (BAV): Was ist das und wer hat Anspruch?
Die betriebliche Altersversorgung (BAV) ist ein zentrales Element der Altersvorsorge in Deutschland. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Alter zusätzliche finanzielle Sicherheit zu genießen. Arbeitgeber bieten die BAV freiwillig oder aufgrund tariflicher bzw. betrieblicher Vereinbarungen an.
Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) bildet die rechtliche Grundlage der BAV und definiert wichtige Begriffe wie Betriebsrente, Anwartschaften und Durchführungswege. Nach § 1 BetrAVG gilt die BAV als Leistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Diese Zusagen können individuell, tarifvertraglich oder kollektivrechtlich geregelt sein.
Wer hat Anspruch? Anspruchsberechtigt sind in der Regel alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte haben nach § 1a BetrAVG ein Recht auf Entgeltumwandlung. Hierbei wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Altersvorsorge umgewandelt. Besonders wichtig ist, dass Anwartschaften nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb nicht sofort verfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen für die gesetzliche Unverfallbarkeit erfüllt sind.
Praxisbeispiel: Herr Müller arbeitet seit zehn Jahren in einem mittelständischen Unternehmen, das seinen Mitarbeitern eine Direktversicherung als Durchführungsweg der BAV anbietet. Er entscheidet sich, monatlich 100 Euro seines Bruttogehalts für diese Altersvorsorge zu nutzen. Dank der steuerlichen Begünstigung spart Herr Müller kurzfristig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und profitiert langfristig von einer zusätzlichen Rente im Alter.
Die Bedeutung der BAV wird durch die demografische Entwicklung immer größer. Arbeitnehmer sollten ihre Ansprüche kennen, und Arbeitgeber sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, um Streitigkeiten zu vermeiden.
