Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Ein Schutzschild für Arbeitnehmer

Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Ein Schutzschild für Arbeitnehmer

Dr. Sven Jürgens

1/3/20251 min read

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Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) wurde 1974 eingeführt, um die Rechte von Arbeitnehmern im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu stärken. Es regelt unter anderem die Unverfallbarkeit von Anwartschaften, die Anpassung laufender Leistungen und den Insolvenzschutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).

Die wichtigsten Regelungen des BetrAVG:

  1. Unverfallbarkeit von Anwartschaften: Nach § 1b BetrAVG werden Anwartschaften unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer mindestens 21 Jahre alt ist und das Arbeitsverhältnis mindestens drei Jahre bestanden hat. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gilt für neue Zusagen eine verkürzte Frist von drei Jahren.

  2. Anpassungsprüfungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die laufenden Betriebsrenten alle drei Jahre auf ihre Anpassung hin zu prüfen. Dies soll sicherstellen, dass Rentner nicht durch die Inflation entwertete Leistungen erhalten.

  3. Insolvenzschutz durch den PSV: Der Pensions-Sicherungs-Verein sichert Betriebsrentenansprüche im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz ab.

Urteil des BAG zur Anpassungspflicht (Az. 3 AZR 51/05): Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber bei der Prüfung der Anpassungspflicht nicht nur die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, sondern auch die allgemeine Preisentwicklung berücksichtigen müssen. Diese Entscheidung unterstreicht den Schutz der Betriebsrentner vor Kaufkraftverlusten.

Praxisbeispiel: Frau Schmidt erhält eine monatliche Betriebsrente von 800 Euro. Drei Jahre nach Rentenbeginn wird die Anpassungspflicht des Arbeitgebers geprüft. Aufgrund der gestiegenen Inflation erhöht der Arbeitgeber ihre Betriebsrente auf 850 Euro. Dies zeigt, wie wichtig das BetrAVG für den Schutz der Rentner ist.

Das BetrAVG ist eine unverzichtbare Grundlage für die betriebliche Altersversorgung. Es bietet Arbeitnehmern Schutz und Sicherheit und gibt Arbeitgebern klare Vorgaben für die Gestaltung ihrer Versorgungswerke.